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Arbeitssicherheit

Wir kennen die Gefahren und können Ihnen mit entsprechender Unterstützung beim Aufzeigen, Eliminieren oder Reduzieren der Gefahrenquellen behilflich sein.

 

Wir beraten Sie gerne und ermöglichen Ihnen eine konsequente und systematische Umsetzung der Maßnahmen gemäß GvD 81/2008.

Mit der Durchführung eines Sicherheitsrechts-Checks können wir die Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen überprüfen und garantieren.

 

Gleichzeitig stellen wir Ihnen bei Bedarf die externe Leitung der Dienststelle für Arbeitsschutz zur Verfügung und helfen Ihnen, ein Arbeitsschutz-System in Ihrem Unternehmen aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

 

Zusammen mit Ihnen wird der Handlungsbedarf erhoben und alle geforderten Schulungen organisiert.

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Leistungen

  • Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS)

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Einsatz-Sicherheitsplänen

  • Lärm-, Vibrationsmessungen

  • Rechtskonformitätsprüfungen

  • Beratungen

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LDAS

Jedes Unternehmen ab einem Arbeitnehmer muss laut dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81/2008 in geltender Fassung einen Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS) ernennen.

 

Je nach Tätigkeit und Firmengröße kann der Arbeitgeber selbst das Amt bekleiden oder eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dafür beauftragen, welche die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen muss. Hierzu muss eine entsprechende Ausbildung inklusive Abschlussprüfung von 64 bis 120 Stunden (je nach Tätigkeit des Betriebes) vorgewiesen werden.

 

Die Hauptaufgaben des Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz sind der Aufbau, die Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung eines Systems für den betrieblichen Arbeitsschutz.

 

Wir übernehmen gerne für Sie den externen Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

 

Zu unseren Leistungen des Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz gehören:

  • Durchführung von periodischen Begehungen der Arbeitsstätten in Form von Sicherheitsaudits

  • Periodische Prüfung der Rechtskonformität 

  • Periodische Aktualisierung bzw. Anpassung der Risikobewertungen

  • Teilnahme an der jährlichen Sicherheitskonferenz und Erstellung des Sicherheitsberichtes

  • laufende Informationen über gesetzliche Neuerungen / Änderungen

  • Ausarbeitung von Vorschlägen über die Information und Schulung der Arbeitnehmer

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Schulungen

Für die Aus- und Weiterbildung bieten wir folgende Sicherheitskurse an, bzw. organisieren diese für Sie, auf Wunsch auch bei Ihnen im Betrieb.

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Folgende Schulungen und Seminare bieten wir Ihnen an:

  • Grundkurse für Arbeitnehmer, Vorgesetzte und Leitende Angestellte

  • Auffrischungskurse

  • Grundkurs Arbeitssicherheit für Arbeitgeber

  • Schulungen für alle Arbeitsmittel laut Staat-Regionen-Abkommen vom 22.02.2012 (Baustellenkräne, LKW-Ladekräne, Hallenkräne, Erdbewegungsmaschinen, Stapler, Fahrbare Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen)

  • Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung – III. Kategorie gegen Absturz

  • Kommunikation & Motivation (Stress)

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