Leistungen
- Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Einsatz-Sicherheitsplänen
- Lärm-, Vibrationsmessungen
- Rechtskonformitätsprüfungen
- Beratungen

Wir kennen die Gefahren und können Ihnen mit entsprechender Unterstützung beim Aufzeigen, Eliminieren oder Reduzieren der Gefahrenquellen behilflich sein.
Wir beraten Sie gerne und ermöglichen Ihnen eine konsequente und systematische Umsetzung der Maßnahmen gemäß GvD 81/2008.
Mit der Durchführung eines Sicherheitsrechts-Checks können wir die Rechtskonformität in Ihrem Unternehmen überprüfen und garantieren.
Gleichzeitig stellen wir Ihnen bei Bedarf die externe Leitung der Dienststelle für Arbeitsschutz zur Verfügung und helfen Ihnen, ein Arbeitsschutz-System in Ihrem Unternehmen aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Zusammen mit Ihnen wird der Handlungsbedarf erhoben und alle geforderten Schulungen organisiert.
Jedes Unternehmen ab einem Arbeitnehmer muss laut dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81/2008 in geltender Fassung einen Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz (LDAS) ernennen.
Je nach Tätigkeit und Firmengröße kann der Arbeitgeber selbst das Amt bekleiden oder eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dafür beauftragen, welche die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen muss. Hierzu muss eine entsprechende Ausbildung inklusive Abschlussprüfung von 64 bis 120 Stunden (je nach Tätigkeit des Betriebes) vorgewiesen werden.
Die Hauptaufgaben des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz sind der Aufbau, die Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung eines Systems für den betrieblichen Arbeitsschutz. Wir übernehmen diese Rolle gerne extern für Ihr Unternehmen.
Für die Aus- und Weiterbildung bieten wir folgende Sicherheitskurse an, bzw. organisieren diese für Sie, auf Wunsch auch bei Ihnen im Betrieb.